Administrative court dismisses appeal against refusal of procedural assistance due to lack of further remedies.
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Administrative Court rejected the applicant's request to revoke the decision denying procedural assistance for a revision appeal. The applicant argued the judge was biased, but this claim was already dismissed in a prior ruling. The court held that no further legal remedies exist against decisions regarding procedural assistance applications.
Legislator-Regeste
KI-generiert§ 34 VwGG; § 10 VwGG: Decisions on procedural assistance applications are final and not subject to further legal remedies.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertZitierte Rechtsprechung
KI-generiertVolltext
Der Antrag auf Aufhebung des hg. Beschlusses vom 9. Juli 2019, Ra 2019/02/0133-2, wird zurückgewiesen.
1 Mit hg. Beschluss vom 9. Juli 2019, Ra 2019/02/0133-2, wurde der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 12. Juni 2019, Zl. LVwG-AV-1346/001-2018, abgewiesen.
2 Daraufhin wurde vom Antragsteller unter anderem ein Antrag auf Feststellung der Befangenheit des den Verfahrenshilfeantrag abweisenden Richters gestellt, der mit Beschluss vom 30. September 2019, So 2019/02/0001-3, abgewiesen wurde. 3 Gleichzeitig stellte der Antragsteller den Antrag auf Aufhebung des hg. Beschlusses vom 9. Juli 2019, Ra 2019/02/0133-2, mit dem sein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 12. Juni 2019, Zl. LVwG-AV-1346/001-2018, abgewiesen wurde mit der Begründung, der die Verfahrenshilfe abweisende Richter sei befangen. 4 Abgesehen davon, dass der Ablehnungsantrag des Antragstellers mit dem angeführten Beschluss abgewiesen wurde, sind gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes keine Rechtsmittel mehr zulässig, was auch auf Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge zutrifft (vgl. die in Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte2, En 39 zu § 34 VwGG zitierte Rechtsprechung). 5 Der Antrag war daher zurückzuweisen.
Wien, am 24. Oktober 2019