G53/2025 · Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertMit Schriftsatz vom 20. März 2025 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Legislator-Regeste
KI-generiert§19 Abs3 Z3 VfGG; G53/2025 · Verfassungsgerichtshof (VfGH): Mit Schriftsatz vom 20. März 2025 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVolltext
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Mit Schriftsatz vom 20. März 2025 zog der Antragsteller seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.