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B977/95 ECLI:AT:VFGH:1995:B977.1995 KI-generiert

Constitutional court dismisses procedural assistance requests for asylum seekers regarding rejected deportation orders.

Geschäftsnummer B977/95
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Österreich (AT)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Constitutional Court rejected the applicants' requests for procedural assistance to challenge their deportation orders. The applicants sought help to contest decisions by the Security Directorate that had not recognized their previous appeals under the Aliens Act. The court dismissed the requests because the factual and legal circumstances remained unchanged since the applicants' earlier applications were already recorded.

Legislator-Regeste

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§ 72 Abs 1 ZPO; § 35 Abs 1 VerfGG: Procedural assistance requests are denied when the underlying facts and legal situation have not changed since previous applications were filed.

Schlagwörter

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procedural assistance deportation orders aliens act constitutional review repeated applications

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 72 Abs 1 ZPO
§ 35 Abs 1 VerfGG
§ 17 Abs 1 FremdenG
§72 Abs1 ZPO
Dies konnte gemäß §72 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

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Volltext

Die Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe werden zurückgewiesen.

Begründung:

1. Die Einschreiter beantragen - wie schon mit ihren am 2. März 1995 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten und zu Zl. B548,549/95 protokollierten Verfahrenshilfeanträgen - die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 14. Februar 1995, mit denen ihren Berufungen gegen die Bescheide, mit denen sie gemäß §17 Abs1 FremdenG, BGBl. 838/1992, ausgewiesen wurden, keine Folge gegeben wurde.

2. Die vorliegenden Verfahrenshilfeanträge betreffen dieselben Bescheide wie die zu Zl. B548,549/95 protokollierten. Eine zwischenzeitige Änderung der Sach- oder Rechtslage wird von den Antragstellern nicht behauptet und ist im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof auch nicht hervorgekommen. Die (neuerlichen) Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe waren daher zurückzuweisen.

3. Dies konnte gemäß §72 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.